FAQ – Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen und Antworten für Waldbesitzer

Wo genau ist mein Wald?

Jedes Waldstück, das einen Eigentümer hat, hat eine Flurstücksnummer. Diese Nummer besteht aus der Gemarkung sowie dem Zähler und Nenner der Flurstücksnummer oder ist neuerdings auch einfach durchnummeriert. Die Flurstücksnummer ist im Katasteramt hinterlegt. Dort sind auf sogenannten Katasterkarten die einzelnen Flurstücke eingezeichnet. Allerdings sind dies nur ungenaue Angaben, die nicht ausreichen, wenn es darum geht, festzustellen, ob dieser oder jener Baum noch zum eigenen Waldbesitz gehört. Dafür müssen die Grenzen genau erfasst werden. Dabei helfen vorhandene Grenzsteine oder Markierungen.

Wie finde ich die genauen Grenzen meines Waldes?

Es ist wichtig, als Waldbesitzer die genauen Grenzen seines Waldes zu kennen. Das ist in der Regel nicht einfach. In vielen Waldstücken markieren Grenzsteine den Grenzverlauf. Allerdings sind diese oft schwer zu finden, weil sie teilweise überwachsen sind. Über Vermessungsämter erhalten Sie Katasterkarten zu Ihren Grundstücken. Einige Bundesländer bieten auch über ihre Geoportale die genauen Grenzsteinpositionen mit den Spannmaßen (Entfernungen von Stein zu Stein) an. Lassen sich die genauen Grenzen nicht feststellen, bieten hier Vermessungsämter, aber auch die Forstbehörden und forstlichen Organisationen Unterstützung an. Sind Grenzsteine vorhanden, ist auch eine eigenständige Vermessung durch Bandmaß oder Laser möglich. GPS-gestützte Verfahren haben den Nachteil, dass die GPS-Daten oft nicht genau sind und Abweichungen von einigen Metern entstehen können. Sind die Grenzen dann gefunden, werden sie idealerweise markiert. Das kann an Bäumen, etwa durch Sprühfarbe, geschehen oder an zusätzlichen Pfosten, die in den Waldboden eingebracht und idealerweise auch farblich markiert werden.

Welche Pflichten habe ich als Waldbesitzer?

Eigentum verpflichtet; dies gilt auch für den privaten Waldbesitz. Die Rechte und Pflichten von Waldeigentümern sind im Bundeswaldgesetz (BWaldG) und in den Landeswaldgesetzen der jeweiligen Bundesländer sowie im Grundgesetz (GG) geregelt.  

Als Waldbesitzer haben Sie das Recht, 

  • Ihren Wald nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft zu bewirtschaften, 
  • Fördermittel zu beantragen
  • Bäume zu pflanzen und zu fällen
  • Ihren Wald zu vererben, zu verpachten oder zu verkaufen. 

Mit Waldeigentum ist aber auch eine Verpflichtung verbunden. Dazu zählt die Pflicht 

  • zum Wiederaufforsten nach Abholzung oder Waldschäden 
  • der Bevölkerung ein Betretungsrecht auf eigene Gefahr zu gewähren
  • der Berufsgenossenschaft beizutreten sowie 
  • zur erweiterten Verkehrssicherung, d.h. etwa an Randgebieten seines Waldes wie an öffentlichen Straßen zu kontrollieren, ob durch etwaige Baumschäden, herabhängende Äste etc. eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht.  

Was ist in meinem Wald zu tun und wer kann mir dabei helfen?

Forstliche Zusammenschlüsse, in manchen Regionen Waldbesitzervereinigungen (WBV) oder Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) genannt, sind Zusammenschlüsse von privaten Waldbesitzern. Sie unterstützen den Einzelnen bei der Bewirtschaftung des Waldes. Sie helfen bei allen Fragen rund um Waldumbau, Holzverkauf und Fragen im Zusammenhang mit Waldschäden. Außerdem vermitteln sie den Kontakt zu Dienstleistern und staatlichen Förstern. Staatliche Stellen bieten ebenfalls Beratung und Unterstützung bei Fragen rund um die Bewirtschaftung des Privatwalds an, mit besonderem Fokus auf hoheitliche Aufgaben wie die forstliche Förderung (Beantragung von Fördergeldern) und die Überwachung der Waldgesetze  

Was ist ein Kleinprivatwald?

Unter Kleinprivatwald versteht man Waldflächen unter 20 ha, die privaten Waldbesitzern gehören. Etwa 25 % der deutschen Waldfläche ist ein sogenannter Kleinprivatwald und macht die Hälfte der Privatwaldfläche aus. Als Besitzer eines Kleinprivatwalds steht man vor besonderen Herausforderungen, die Pflichten und Rechte des Waldbesitzers wirtschaftlich auszuüben – vor allem, da es zunehmend in der Erbengeneration viele sogenannte urbane Waldbesitzer gibt. Diese wohnen weit von ihrem Waldbesitz entfernt  und verfügen über keine bis geringe Erfahrung in der Bewirtschaftung von Waldeigentum.

Gibt es Zusammenschlüsse von privaten Waldbesitzern?

Ja, viele Waldbesitzer sind in Forstlichen Zusammenschlüssen (FZus), je nach Region auch Waldbesitzervereinigungen (WBV) oder Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) genannt, organisiert. Sie unterstützen den Einzelnen bei der Bewirtschaftung des Waldes. Sie helfen bei allen Fragen rund um Waldumbau, Holzverkauf und Fragen im Zusammenhang mit Waldschäden. Außerdem vermitteln sie den Kontakt zu Dienstleistern und staatlichen Förstern. Über Letztgenannte ist auch die Beantragung von Fördergeldern möglich.  

Welcher Förster ist für mich zuständig?

In den meisten Bundesländern gibt es eine Aufteilung der Zuständigkeiten bei der forstlichen Betreuung. Je nachdem, bei welchem Thema Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an einen der beiden Ansprechpartner.

Die Forstlichen Zusammenschlüsse (FZus) beraten Sie waldbaulich und kümmern sich um die wirtschaftliche Seite der Waldbewirtschaftung. Das heißt, die Förster der FZus treffen sich mit Ihnen vor Ort und sprechen über die waldbaulichen Möglichkeiten in Ihrem Wald. Darüber hinaus organisieren sie Dienstleister für Pflanzungen, Pflege, Durchforstungen oder Ernten.

Die staatliche Forstverwaltung ist hingegen für die hoheitlichen Aufgaben zuständig. Dies ist beispielsweise alles, was mit Fördergeldern zu tun hat, wie die Antragstellung und Kontrolle von Fördermaßnahmen. Aber auch wenn ein Waldbesitzer seine Käferbäume nicht entfernt oder nach einem Schaden über Jahre seine Flächen nicht wiederbewaldet, können die Förster der Forstverwaltung tätig werden.

In einigen wenigen deutschen Bundesländern wird die Betreuung des Privatwaldes auch von den staatlichen Forstämtern mit übernommen. Dieses geschieht in so genannten Einheitsforstämtern.

Ich wohne weit von meinem Wald entfernt. Was kann ich bei Sturmschäden tun?

Forstliche Organisationen warnen ihre Mitglieder oft bereits im Vorfeld, wenn ein Sturm zu erwarten ist. Auch Wetterdaten und staatliche Unwetterwarnungen können beobachtet werden. Eine immer größer werdende Hilfe bietet dabei auch moderne Fernerkundungstechnik. Eine Kontrolle kann dabei über speziell aufbereitete Satellitendaten erfolgen. Von oben sind Sturmschäden gut zu erkennen.  Ist ein Schaden aufgetreten und ist man Mitglied eines Forstlichen Zusammenschlusses, kann der zuständige Förster kontaktiert werden. Dieser kann  sich im Auftrag des Waldbesitzers dann um die Beseitigung des Holzes kümmern 

Wie kann ich Borkenkäferbefall erkennen?

Zeigt ein Baum Borkenkäferschäden, ist der Käfer meist schon länger aktiv und hat auch andere Bäume befallen. Es gibt verschiedene Anzeichen, an welchen befallene Bäume vor Ort erkannt werden können:  

  • Vor Ort erkennt man frisch befallene Käferbäume an braunem Bohrmehl, welches am Stammfuß oder unter Rindenschuppen zu finden ist. Dieses zu erkennen erfordert aber ein gutes Auge und ist meist nur nach längeren Schönwetterperioden möglich.  
  • Auch feine Harztröpfchen, die am Stamm als glitzernde Pünktchen zu erkennen sind, können ein Hinweis auf Borkenkäferbefall sein. Harzfluss kann jedoch auch andere Ursachen haben. Sieht das Harz frisch aus oder harzt der Baum schon seit Jahren? Vielleicht erkennt man auch eine mechanische Verletzung.  
  • Ein deutliches Zeichen ist es, wenn die Rinde des Baumes abfällt. Eine große Menge an Jungkäfern hat dann bereits den Baum verlassen und es muss davon ausgegangen werden, dass umliegende Bäume befallen sind. Ist ein Baum jedoch schon länger abgestorben und verfügt über keine grüne Rinde mehr, die die Käfer besiedeln könnten, ist er möglicherweise für die Borkenkäfervermehrung ungefährlich und muss nicht zwingend entfernt werden.  
  • Eine große Menge abfallender Nadeln oder eine rot-braune Nadelverfärbung sind meist nicht zu übersehende Zeichen für einen absterbenden Nadelbaum. Aus der Ferne ist dies das beste Indiz für einen Käferbaum. Vorsicht ist bei der Lärche geboten. Diese Nadelbaumart verliert jeden Herbst all ihre Nadeln, welche sich zuvor in einen schönen Gelbton verfärben. Dies ist ein natürlicher Vorgang, der schon manchen Waldbesitzer zu falschen Schlüssen verleitet hat.  

Viele Waldbesitzer sind nicht vor Ort. Sie haben die Möglichkeit, befallene Bäume über hochgenaue Satellitenkarten zu erkennen. Von oben sind die Schäden schneller sichtbar als von unten, da die Bäume an der Spitze schon abgestorben sind, während die unteren Äste noch volles Grün tragen. Die GPS-Koordinaten können dann an den Forstlichen Zusammenschluss weitergegeben werden,  der sich um die Beseitigung des Käferbaums kümmern kann.

Wie bewirtschaftet man einen Wald?

Es empfiehlt sich immer eine Bestandsaufnahme des Waldbestandes durch einen ausgebildeten Forstfachmann: Wie alt sind die Bäume, welche Baumarten befinden sich im Wald? Gibt es Waldschäden?  Dann muss die weitere Bewirtschaftung geplant werden. Dazu gehört festzustellen, welche Bäume reif sind, gefällt zu werden und wo in Bereichen mit jungen Bäumen eine Pflege nötig ist. Im Zuge des Klimawandels sollte geprüft werden, ob die Baumartenzusammensetzung klimastabil ist oder ein Waldumbau erforderlich wird, um so eine nachhaltige Forstwirtschaft zu betreiben.  

Was ist nachhaltige Forstwirtschaft?

Das Prinzip der Nachhaltigkeit geht zurück auf den sächsischen Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz, der vor 300 Jahren in dem grundlegenden Werk „Sylvicultura oeconomica“ eine „nachhaltende“ Waldbewirtschaftung forderte, bei der nicht mehr Holz geerntet wird als auch wieder nachwächst. Er selbst fasste die  Ziele nachhaltiger Forstpolitik in seinem epochalen Werk so zusammen:

“Die Ökonomie hat der Wohlfahrt des Gemeinwesens zu dienen. Sie ist zu einem schonenden Umgang mit der gütigen Natur verpflichtet und an die Verantwortung für künftige Generationen gebunden.” 

Heute geht die Definition über die frühen Beschreibungen als Natural-, (Holz-)Mengen- oder (Wald-) Flächen-Nachhaltigkeit hinaus. Das moderne Nachhaltigkeitsprinzip schließt vielfältige ökonomische, ökologische und soziale Komponenten mit ein.

Welche Bäume soll ich anpflanzen?

Welche Baumarten die richtigen für den eigenen Wald sind, hängt von mehreren Dingen ab. Die wichtigsten Kriterien sind dabei der Standort (also der Boden und die Geologie) sowie das Klima (vor allem der jährliche Niederschlag und die Mitteltemperatur). Daraus ergibt sich, wieviel Wasser der Baum zur Verfügung haben wird, wie gut seine Nährstoffversorgung sein wird und mit welchen Temperaturen er zurechtkommen muss. Klima und Standort können auch innerhalb Deutschlands sehr unterschiedlich sein – von flachgründigen Rendzinen auf Kalkschottern in einer Weinbauregion über schwer durchwurzelbare strenge Tone bis hin zu Mooren in den niederschlagsreichen Alpen. Eine allgemeine Aussage für die Baumarten der Zukunft ist daher nicht pauschal möglich.
Die Forstverwaltungen der Bundesländer bieten Informationsmaterial zu geeigneten Baumarten und teilweise auch Risikokarten an. Ein Blick auf www.waldwissen.net lohnt sich! 

Als sicher gilt, dass die Fichte wegen der trockenen Sommer und die Kiefer wegen der steigenden Temperaturen bereits jetzt und in Zukunft massiv an geeigneter Anbaufläche einbüßen werden.  

Das Spektrum heimischer Baumarten kann dabei mit erprobten Gastbaumarten wie beispielsweise Douglasie, Roteiche, Esskastanie ergänzt werden.  

Wenn der Waldbesitzer weiß, welche Bäume auf seinen Flächen gut mit Boden und Klima zurechtkommen, kann er weitere Kriterien bei der Baumartenwahl berücksichtigen. Welche Wuchsleistung hat die Baumart? Wie steht es mit der Verwertbarkeit und Vermarktbarkeit des Holzes? Wirkt die Streu des Baumes bodenverbessernd oder versauernd? Welche Artenvielfalt findet sich an dieser Baumart und welchen naturschutzfachlichen Wert hat sie?  

Je nachdem, welchen Stellenwert diese Fragen für den Waldbesitzer einnehmen, kann er seine persönliche Baumartenwahl für seinen Wald treffen.  

Was bedeutet Waldumbau für meinen Privatwald?

Auch wenn Sie nur ein kleines Waldstück besitzen, bedeutet dies eine Verantwortung, den Wald auch für künftige Generationen zu erhalten.  

Daher sollten Sie sich die kritische Frage stellen, wie stabil Ihr Wald im Hinblick auf Schäden durch Sturm oder Insektenfraß ist. Ist er für trockene und warme Sommer sowie extreme Wetterereignisse gerüstet, oder sind Maßnahmen nötig, um seine Stabilität zu erhöhen? Stehen die Bäume zu dicht, weil lange nichts mehr im Wald gemacht wurde? Sind die Kronen dadurch nur klein und schwach ausgebildet? Sind schon Schäden durch Käfer oder Wind vorhanden? Ist Ihr Wald gemischt oder besteht er hauptsächlich aus einer Baumart? Sind die Baumarten in Ihrem Wald standortsgerecht? Gibt es junge Bäume aus Naturverjüngung in Ihrem Wald und besteht diese aus standortsgerechten Baumarten?
Viele dieser Fragen sind ohne Vorwissen nur schwer zu beantworten. Sie sind aber entscheidend, um zu beurteilen, ob ein Waldumbau oder eine Pflege oder Durchforstung erforderlich sind.  

Durch mangelnde Pflege instabil gewordene Wälder können durch die Entnahme von Bäumen stabilisiert und auch in ihrer Baumartenzusammensetzung noch positiv beeinflusst werden.  

Ist die Baumartenzusammensetzung aber völlig ungeeignet für diesen Standort und die Herausforderungen des Klimawandels und ist auch die Naturverjüngung nicht zukunftsfähig, so wird eine Einbringung anderer Baumarten nötig. Der Wald wird umgebaut.  

Hier empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung für den Waldumbau zu suchen. Die Forstlichen Zusammenschlüsse bieten dafür Beratung und Waldpflegeverträge an.  

Gibt es staatliche Fördergelder für den Waldumbau?

Ja, der Waldbesitzer wird für den nachhaltigen Umbau zu einem klimastabilen Wald vom Staat gefördert. Die Höhe und genaue Ausprägung der Förderung kann sich von Bundesland zu Bundesland in Deutschland unterscheiden. Die lokalen staatlichen Forstbehörden helfen bei der Beantragung der Fördermittel.

FAQ zur WoodsApp für Waldbesitzer

In welchen Bundesländern finde ich amtliche Flurstücksdaten?

Derzeit sind die amtlichen Flurstücksdaten leider noch nicht für alle Bundesländer frei verfügbar. Eine Übersicht über die Bundesländer, die diese Daten bereitstellen, finden Sie hier. Für diese Länder finden Sie Ihre amtlichen Flurstücke in WoodsApp.

Für die anderen Bundesländer können Sie vorübergehend ersatzweise Ihr Flurstück “per Hand” auf der Karte fixieren. Füllen Sie hierfür in der WoodsApp-Flurstückssuche alle Felder bis einschließlich der Gemarkung aus. WoodsApp führt Sie dann durch den weiteren Prozess.

Warum finde ich mein amtliches Flurstück nicht?

Dies kann mehrere Gründe haben:  

  • Sie suchen in einem Bundesland oder in einer Region, in der die Flurstücksdaten nicht frei verfügbar sind. Weitere Informationen zu den entsprechenden Bundesländern finden Sie hier.
  • Ihr Flurstück ist laut amtlichen Daten nicht als „Wald“ klassifiziert. Wir verarbeiten in WoodsApp ausschließlich Flurstücke mit der Nutzungsart „Wald“.  
  • Ihr Flurstück könnte in seltenen Fällen bereits mit dem Konto eines anderen Nutzers verknüpft sein. Wenn Sie glauben, dass dies der Fall ist, können Sie sich bei ihrem Forstlichen Zusammenschluss melden oder Sie kontaktieren unseren Support (woodsapp@bitapps.fi).  

Warum sind einige Karten und Funktionen ausgegraut und nicht benutzbar?

Wenn Sie mit WoodsApp starten, stehen Ihnen zunächst die Basis-Funktionen der FREE-Version zur Verfügung. Weitere Funktionen erhalten Sie, wenn Sie Ihr Konto durch ein Monats- oder Jahresabo auf SMART upgraden. Wenn Sie dies tun möchten, tippen Sie im Modul “Mehr” auf den Knopf “WoodsApp upgraden.”

Welche Funktionen sind nach dem Upgrade auf SMART verfügbar?

Welche Funktionen die WoodsApp für den FREE- und SMART-Nutzer bietet, sehen Sie in der Übersicht.

Die wesentlichen Funktionen für den SMART-Nutzer sind:  

  • Hinzufügen von beliebig vielen Flurstücken
  • Aktivieren der Zusatzkarten: Vitalität, Karten-Notizen, Katasterkarte, Luftbild (Google Maps) 
  • Anlegen von Karten-Notizen
  • Teilen von Karten-Notizen mir Ihren Forstlichen Organisationen

Was ist eine Forstliche Organisation?

Unter Forstlicher Organisation verstehen wir sowohl die Forstlichen Zusammenschlüsse/FZus (WBV, FBG, etc.) als auch Forstliche Dienstleister sowie private und kommunale Forstbetriebe 

Was ist ein Forstwirtschaftlicher Zusammenschluss?

Forstwirtschaftlicher/Forstlicher Zusammenschluss (FZus) ist ein Sammelbegriff für Waldbesitzervereinigungen (WBV), Forstbetriebsgemeinschaften (FBG), Forstverbände (FV) und ähnliche Zusammenschlüsse. Da es hier deutschlandweit und in anderen deutschsprachigen Ländern verschiedene Bezeichnungen gibt, sprechen wir immer von einem FZus 

Was ist ein Forstlicher Dienstleister?

Ein forstlicher Dienstleister im Sinne der WoodsApp ist ein Dienstleistungsunternehmen, das eine umfängliche Beratung, analog einem Forstlichen Zusammenschluss, anbietet (Pflanzung bis Holzverkauf). 

Was versteht man unter einem “Privaten Forstbetrieb”

  • “Private Forstbetriebe” sind Betriebe in privater, kommunaler oder kirchlicher Hand.  
  • Als „Private Forstbetriebe“ verstehen wir Forstbesitzer, die ihre Flächen eigenständig bewirtschaften und deren Besitzgröße die Nutzung sowohl der mobilen als auch der webbasierten WoodsApp rechtfertigt. Die Nutzer wollen sich zu keiner Forstorganisation verbinden, da sie keine Beratung von einer Organisation in Anspruch nehmen und alle Arbeiten selbst organisieren. Dennoch wollen sie eine moderne forstliche Anwendung auf ihrem mobilen Endgerät und am PC im Büro nutzen.  
  • Auch kommunale Forstbetriebe können in diese Kategorie fallen. Kommunale Forstbetriebe sind Körperschaftswald und sind im Bundeswaldgesetz § 3 Absatz 2 definiert (je nach Bundesland kann die Definition abweichen). Dabei handelt es sich um Betriebe, deren Wald im Alleineigentum von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden sowie sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts ist.  

Mein Forstlicher Zusammenschluss ist nicht in WoodsApp verfügbar. Was kann ich tun?

Kontaktieren Sie doch ihren Forstlichen Zusammenschluss und sagen Sie, dass Sie WoodsApp nutzen möchten.  

Möglicherweise befindet sich Ihr Flurstück auch außerhalb des Einzugsgebiets des Forstlichen Zusammenschlusses.  

Hat auch der staatliche Beratungsförster Zugriff auf WoodsApp?

Die Forstliche Organisation kann selbst bestimmen, wem Sie Zugriff auf die WoodsApp-Webanwendung gibt. Sie kann dazu einfach Personen einladen, auch den staatlichen Beratungsförster. Dadurch erhält dieser Einsicht auf die Flurstücke und die Kartn-Notizen und natürlich auf das aktuelle Kartenmaterial (z.B. Vitalität).  

Wie aktuell sind die Luftbilder?

Das Luftbild in WoodsApp stammt von Google und ist so aktuell wie auch die Satellitenansicht bei Google Maps. Diese Aufnahmen sind meist wenige Jahre alt.  

Wie aktuell ist die Vitalitätskarte?

Die Vitalitätskarte basiert auf hochaktuellen optischen Satellitendaten (Sentinel-2) und werden wöchentlich aktualisiert. Die Berechnung erfolgt bei wolkenfreier Sicht innerhalb der Vegetationsperiode (Mai bis Oktober).  
Mit diesen von uns speziell aufbereiteten Satellitenbildern haben Sie den aktuellen Zustand ihres Waldes immer im Blick und können bei kritischen Situationen gezielt reagieren 

Die Vitalitätskarte zeigt einen pinkfarbenen Fleck in meinem Wald an. Muss ich die betroffenen Bäume jetzt entnehmen?

Die Vitalitätskarte zeigt Bereiche an, in denen die Bäume Zeichen von Stress zeigen. Diese können über die optische Rückstrahlung der Blattzellen erhoben werden. Der Stress kann verschiedene Ursachen haben, z.B. Trockenheit, Krankheit (Eschentriebsterben) oder Befall durch Insekten.  

Die Bäume müssen deshalb keine akute Schädigung aufweisen. Eine Kontrolle der Bäume wäre aber empfehlenswert. Fichtenbestände sollten in „Käferjahren“ hier als erstes kontrolliert werden.  

Wie kann ich meine Forstliche Organisation kontaktieren?

Um Ihre forstliche Organisation kontaktieren zu können, muss diese bei WoodsApp registriert sein. Dann stehen Ihnen drei verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zur Verfügung: E-Mail, Telefon und die Chat-Funktion. 

Wer sieht meine Karten-Notizen?

Karten-Notizen sehen nur Sie und diejenigen Forstlichen Organisationen, mit denen Sie Ihre jeweilige Notiz geteilt haben. 

Wer sieht meine Flurstücke und Flürstücksdaten?

Zunächst einmal sehen nur Sie als Waldbesitzer Ihre Flurstücke. Sobald Sie sich mit einer Forstlichen Organisation verbunden haben, kann auch diese Ihre Daten sehen. Andere Waldbesitzer oder Forstliche Organisationen haben keine Einsicht in Ihre persönlichen Daten.  

FAQ zur WoodsApp für Forstliche Organisationen

Ich leite eine Forstliche Organisation und möchte WoodsApp einsetzen. Wie kann ich mich bei WoodsApp registrieren?

Als Forstliche Organisation können Sie sich hier bei WoodsApp registrieren und finden weitere Informationen.

FAQ zur WoodsApp für Forstliche Dienstleister / Unternehmer

Kann ich als Forstlicher Dienstleister WoodsApp nutzen?

Wenn Sie als Forstlicher Dienstleister eine umfängliche Beratung anbieten (Pflanzung bis Holzverkauf), dann können Sie auch WoodsApp in der Web-Variante nutzen, indem Sie Ihre Organisation registrieren. Sie erscheinen dann als Forstlicher Dienstleister neben den Forstlichen Zusammenschlüssen als Verbindungsoption für den Waldbesitzer in der mobilen App

FAQ zur WoodsApp für private und kommunale Betriebe

Kann ich als privater oder kommunaler Forstbetrieb auch die webbasierte App nutzen?

Ja. Die privaten bzw. kommunalen Forstbetriebe bewirtschaften ihre Flächen selbst. Daher können Sie für Ihren Betrieb die webbasierte WoodsApp-Variante nutzen. Zur Registrierung Ihrer Organisation klicken Sie hier.